Sonderbedingungen

Bei der Buchung eines Fluges mit KLM akzeptieren Sie die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für sich selbst und Ihr Gepäck. Bitte lesen Sie auch diese zusätzlichen Bedingungen.

Die Sonderbedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Die Sonderbedingungen enthalten die geltenden Richtlinien, die sich aus den lokalen Gesetzen und Vorschriften ergeben, die speziell in einem bestimmten Land oder einer Region gelten. Die Sonderbedingungen können daher von den Allgemeinen Beförderungsbedingungen abweichen. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie immer sowohl die Allgemeinen Beförderungsbedingungen als auch die geltenden Sonderbedingungen des Landes oder der Region lesen, in dem bzw. in der Sie Ihr Ticket buchen.

Lesen Sie die vollständigen Allgemeinen Beförderungsbedingungen

Online-Buchung

Sie können Flüge für maximal 9 Passagiere (Erwachsene und Kinder) pro Buchung buchen. Jeder Erwachsene kann ein Baby begleiten, das auf dem Schoß mitreist.

Ihre Buchung ist bestätigt, wenn Sie eine Buchungsreferenz erhalten. Sie erhalten ebenfalls eine E-Mail-Bestätigung mit allen Details ihrer Buchung an die von Ihnen bereitgestellte E-Mail-Adresse.

Bitte beachten Sie, dass gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung kein Widerrufsrecht für Flugtickets gilt.

Tarife

Die angegebenen Tarife enthalten sämtliche Abgaben, es sei denn, diese werden am Flughafen vor Ort erhoben. Die Preise sind nur garantiert, wenn Sie eine Buchungsreferenz haben.

Online-Zahlung

Für die Online-Zahlung benötigen Sie eine Debit- oder Kreditkarte. Die Zahlung wird umgehend von KLM von der Karte abgebucht. In manchen Ländern können andere Zahlungsmethoden, wie Banküberweisung, Apple Pay oder lokale Zahlungsmethoden verwendet werden.

Die Zahlung erfolgt vollkommen sicher durch Verschlüsselung unter Einhaltung der höchsten Branchenstandards.

Sonderbedingungen für die Deutschland-Website

Für in Deutschland oder über die Deutschland-Website gekaufte Tickets ersetzen die folgenden Artikel dieselben Artikel aus unseren Allgemeinen Beförderungsbedingungen:

Artikel 3.4 Reihenfolge der Verwendung der Flugcoupons

(a) Der auf der Grundlage der auf dem Ticket angegebenen Reisedaten, Flugdaten und Routen ermittelte Flugpreis einschließlich Abgaben bezieht sich auf einen zum Zeitpunkt des Ticketkaufs eingeplanten Abflug- und einen Ankunftsort mit einer Zwischenstation und ist integraler Bestandteil des Beförderungsvertrags. Der Flugpreis, der am Ausstellungsdatum des Tickets zugrunde gelegt wurde, gilt ausschließlich für ein vollständig und in der Reihenfolge der Coupons verwendetes Ticket, für die auf dem Ticket eingetragenen Flüge und Daten.

(b) Außer im Fall von höherer Gewalt führt jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung durch den Passagier (wenn der Passagier beispielsweise den ersten Coupon nicht nutzt oder wenn die Coupons nicht in der Reihenfolge ihrer Ausstellung verwendet werden) zu einer Neuberechnung des Flugpreises einschließlich Abgaben je nach der geänderten Route. Der Preis einschließlich Abgaben wird neu berechnet, sodass der Passagier aufgrund dieser Neuberechnung zur Zahlung eines Tarifzuschlags über die Differenz zwischen dem ursprünglich einschließlich Abgaben gezahlten Preis und dem Preis einschließlich Abgaben verpflichtet ist, den der Passagier für das Ticket für die tatsächlich durchgeführte Reise hätte zahlen müssen. Außerdem wird im Falle einer oben beschriebenen Änderung ein neues Ticket ausgestellt, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 15 EUR anfällt. Bitte beachten Sie, dass KLM die Beförderung davon abhängig machen kann, ob der Preis des neuen Tickets, einschließlich Abgaben, bezahlt worden ist.

(c) Die Neuberechnung entfällt, wenn der Passagier nach verpasstem Flug belegen kann, dass er ein neues Ticket auf der gleichen Strecke benutzt hat, das von der Fluggesellschaft innerhalb von 24 Stunden nach Abflug des Fluges ausgestellt wurde, das dem unbenutzten Coupon entspricht.

Artikel 9 (l) Verweigerung und eingeschränkte Beförderung

(l) Der Passagier weigert sich zur Zahlung eines Zuschlags und/oder einer Verwaltungsgebühr unter den in Artikel 3.4 angegebenen Bedingungen.