Allgemeine Geschäftsbedingungen für die kostenpflichtige Last-Minute-Upgrade-Option

Falls eine höhere Reiseklasse verfügbar ist, bietet KLM Ihnen gegen Bezahlung die Möglichkeit, ein kostenpflichtiges Last-Minute-Upgrade zu buchen.

1. Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe und Ausdrücke folgendermaßen definiert:

Die „Business Class“ ist der Bereich des Flugzeugs, der für jene Kunden reserviert ist, die einen Business-Class-Tarif bezahlt haben.

Als „Kunde“ gilt jede Person, die über ein elektronisches Ticket für einen von KLM durchgeführten Flug verfügt und eine Last-Minute-Upgrade-Option erwerben möchte.

Die „Economy Class“ ist der Bereich im hinteren Teil des Flugzeugs, der für jene Kunden reserviert ist, die einen Economy-Class-Tarif bezahlt haben.

Als „Flugsegment“ wird ein KLM-Flug bezeichnet, der von einem einzigen Flugzeug unter einer einzigen Flugnummer durchgeführt wird.

Die Begriffe „Allgemeine Verkaufsbedingungen“ oder „Bedingungen“ oder „vorliegende Bedingungen“ bezeichnen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen die Verkaufsbedingungen für kostenpflichtige Last-Minute-Upgrades festgelegt sind.

„KLM“ bezeichnet die Koninklijke Luchtvaart Maatschappij N.V., eine nach niederländischem Recht gegründete Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Sitz in Amsterdamseweg 55, 1182 GP Amstelveen, Niederlande, unter der Nummer 33014286 im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer Amsterdam, Niederlande, eingetragen ist.

„KLM-Flug“ bezeichnet einen Lang- oder Mittelstreckenflug mit einer KL-Flugnummer, der von KLM oder KLC durchgeführt wird und den Erwerb einer kostenpflichtigen Last-Minute-Upgrade-Option ermöglicht.

  • „Langstreckenflug“: Ein Flug mit einer KL-Flugnummer zwischen Europa und Asien, Ozeanien, Afrika (mit Ausnahme von Nordafrika), dem amerikanischen Kontinent, dem Nahen Osten, der Karibik oder dem Indischen Ozean, bei dem eine Upgrade-Option gebucht werden kann.
  • „Mittelstreckenflug“: Ein Flug mit einer KL-Flugnummer von und nach Europa, zwischen Europa und Nordafrika (Algerien, Marokko und Tunesien), der Türkei, Armenien, Georgien, innerkaribische Flüge (Cayenne, Fort-de-France, Point-à-Pitre) sowie Flüge zwischen Miami und Montreal und zwischen Cayenne und Belem, bei denen eine Upgrade-Option gebucht werden kann.

„Option“ bedeutet, dass der Kunde unter den hier genannten Bedingungen und vorbehaltlich der Verfügbarkeit die Möglichkeit zum Erwerb eines kostenpflichtigen Last-Minute-Upgrades hat. Kunden können die kostenpflichtige Last-Minute-Upgrade-Option erwerben, sobald der Check-in für den Flug öffnet, für den sie eine bestätigte Buchung haben. Die Option gilt pro Flugsegment.

Die „Premium Comfort Class“ ist der zwischen der Business und Economy Class gelegene Bereich des Flugzeugs, der für jene Kunden reserviert ist, die einen Premium-Comfort-Class-Tarif bezahlt haben.

Mit „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „hier genannte Bedingungen“ sind die vorliegenden Bedingungen gemeint, in denen die Allgemeinen Verkaufsbedingungen der kostenpflichtigen Last-Minute-Upgrade-Option festgelegt sind.

Als „Upgrade“ oder „Upgrade-Option“ wird die Möglichkeit für den Kunden bezeichnet, in einer höheren als der ursprünglich gebuchten Klasse zu reisen und somit von sämtlichen Vorteilen dieser höheren Klasse zu profitieren. Die Option kann von einem Kunden unter den hier genannten Bedingungen und Möglichkeiten erworben werden.

„Websites“: die überwww.klm.comaufrufbaren Websites von KLM und/oder die mobile App.

2. Beschreibung

Kunden, welche die Upgrade-Option erwerben, kommen in den Genuss der im Folgenden genannten Vorteile.

Upgrades, die online, am Flughafen, über ein Callcenter oder in einer KLM-Verkaufsstelle erworben werden, umfassen die folgenden Leistungen:

  • Flug in einer höheren Reiseklasse
  • Freigepäckmenge* (siehe unten)
  • Zugang zur Abfluglounge, falls zutreffend, außer im Fall eines Upgrades von Economy auf Premium Comfort (alleinreisende minderjährige Kinder und Jugendliche haben keinen Zugang zur Lounge)
  • Mahlzeiten, die in der höheren Reiseklasse serviert werden (vorbehaltlich der Verfügbarkeit)
  • SkyPriority

Upgrades, die an Bord des Flugzeugs erworben werden, umfassen die folgenden Leistungen:

  • Flug in einer höheren Reiseklasse
  • Mahlzeiten, die in der höheren Reiseklasse serviert werden (vorbehaltlich der Verfügbarkeit)

*Freigepäckmenge:

  • Für Reisen, die aus einem Flugsegment bestehen, gilt die neue Richtlinie für Handgepäck und Aufgabegepäck.
  • Im Falle einer aus zwei oder mehr Flugsegmenten bestehenden Reise gilt die Richtlinie für Handgepäck und Aufgabegepäck dann, und nur dann, wenn die Upgrade-Option für das längste Flugsegment bezahlt wurde. (Dieses Angebot gilt nicht, wenn das Upgrade an Bord des Flugzeugs erworben wurde.)
  • Wenn die Reise zwei gleichwertige Flugsegmente umfasst (zwei Mittelstreckenflüge oder zwei Langstreckenflüge), gilt für den Kunden die vorteilhaftere Richtlinie für Handgepäck und Aufgabegepäck.

3. Buchungsbedingungen und Einschränkungen

3.1. Ein Kunde kann eine Upgrade-Option, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, auf folgende Weise erwerben:

  • online (Website oder mobile App), beim Check-in
  • über ein KLM-Callcenter, beim Check-in
  • über eine KLM-Verkaufsstelle, beim Check-in
  • an bestimmten Automaten am Flughafen, falls dieser Service verfügbar ist, beim Check-in
  • an den Check-in-Schaltern während bestimmter Zwischenstopps
  • bei einem KLM-Mitarbeiter am Flughafen
  • an Bord des Flugzeugs

3.2. Die Upgrade-Option wird auf allen von KLM durchgeführten Flügen angeboten, die über mehrere Reiseklassen verfügen, und unterliegt der Verfügbarkeit. Die Upgrade-Option kann jedoch nicht von folgenden Kunden erworben werden:

  • Kunden, die medizinische Betreuung benötigen
  • Kunden, die mit einem Haustier in der Kabine reisen und die Upgrade-Option auf Langstreckenflügen für ein Upgrade in die Business Class erwerben möchten
  • Kunden, die spezielle Sitzplätze beantragt haben: „zusätzliche Sitzplatze“ und reservierte Sitzplätze für bestimmtes sperriges und/oder leicht zu beschädigendes Gepäck
  • Kunden auf der Warteliste

3.3. Die Upgrade-Option kann nicht online (über die Website oder mobile App) durch oder für Kunden erworben werden, die zum Zeitpunkt der Buchung spezifische Anfragen gestellt haben, die eine vorherige Überprüfung durch KLM-Personal am Flughafen erfordern. Dies betrifft:

  • alleinreisende minderjährige Kinder und Jugendliche
  • Kunden, die mit einem Kind unter 2 Jahren reisen
  • Kunden, die mit einem Assistenzhund (z. B. Blindenhund) reisen, außer im Fall eines kostenpflichtigen Upgrades in die Business Class auf Langstreckenflügen

Kunden, die im Voraus ein spezielles Gericht oder ein bezahltes Gericht gebucht haben, werden bei Erwerb ihrer Upgrade-Option darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihr zuvor erworbenes Gericht in der höheren Reiseklasse nicht verfügbar ist und die damit verbundenen Kosten nicht erstattet werden.

Kunden, die ein Sitzplatzprodukt gebucht haben, werden bei Erwerb ihrer Upgrade-Option darüber in Kenntnis gesetzt, dass der für ihr Sitzplatzprodukt bezahlte Betrag erstattet wird, wenn die Kunden einen entsprechenden Antrag über die KLM-Website einreichen.

3.4. Ein Kunde kann nur eine Upgrade-Option pro Flugsegment erwerben. Davon ausgenommen sind Kunden, die eine Upgrade-Option von Economy auf Premium Comfort erworben haben und letztendlich eine Upgrade-Option in die Business Class erwerben.

4. Zahlung

4.1. Die Bezahlung für eine Upgrade-Option kann bei jeder lokalen KLM-Verkaufsstelle oder am Flughafen in bar vorgenommen werden.

4.2. Die Bezahlung für eine Upgrade-Option kann mit den auf den offiziellen KLM-Websites, in der mobilen App, den Callcentern und jeder lokalen KLM-Verkaufsstelle oder am Flughafen akzeptierten Zahlungskarten sowie über iDEAL erfolgen.

4.3. Kunden mit einer Flying Blue-Karte können die Bezahlung für eine Upgrade-Option mithilfe von Meilen vornehmen.

4.4. Die Bezahlung einer Upgrade-Option mit Miles & Cash ist Kunden mit einer Flying Blue-Karte vorbehalten.

4.5. Die Möglichkeit zur Bezahlung einer Upgrade-Option mit Delta SkyMiles ist SkyMiles-Mitgliedern vorbehalten.

5. Umbuchungs- und Erstattungsbedingungen

5-A Allgemeine Geschäftsbedingungen der Upgrade-Option

5.1. KLM verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Wechsel der Reiseklasse zu respektieren, der nach dem Erwerb der Upgrade-Option und gemäß diesen Bedingungen erfolgt. Der Kunde wird hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass KLM aus betrieblichen Gründen im Zusammenhang mit den Sicherheitsanforderungen gezwungen sein kann, die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Upgrade-Option zu modifizieren, selbst nach dem Boarding. KLM kann in einem solchen Fall nicht haftbar gemacht werden, und der Kunde, der nicht gemäß den hier dargelegten Bedingungen von der erworbenen Upgrade-Option profitieren konnte, erhält den für die Upgrade-Option bezahlten Preis in Übereinstimmung mit den nachfolgend in Artikel 5-B „Erstattungsbedingungen“ genannten Bestimmungen zurückerstattet.

5.2. Die Upgrade-Option ist personenbezogen und nicht übertragbar.

5.3. Die Upgrade-Option ist mit einer KL-Flugnummer verknüpft und muss am Tag des Abflugs für den Flug genutzt werden, für den der Kunde eine Upgrade-Option erworben hat.

5.4. Die durch einen Kunden erworbene Upgrade-Option kann nicht geändert oder umgetauscht werden, außer in den in Artikel 5-B „Erstattungsbedingungen“ dargelegten Fällen.

5.5. Kunden, die Mitglieder des Vielfliegerprogramms Flying Blue sind, können Meilen und XP auf der Grundlage ihrer ursprünglichen Buchungsklasse sammeln. Auf von KLM durchgeführten Flügen können Kunden ebenfalls Meilen für jeden für die Upgrade-Option ausgegebenen Euro sammeln (weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Flying Blue-Website).

5.6. Kunden, welche die Upgrade-Option erwerben, können dies nur in ihrem eigenen Namen oder im Namen einer Person tun, die sie ordnungsgemäß autorisiert hat, die Upgrade-Option in ihrem Namen und ihrem Auftrag zu erwerben (nachfolgend als „Autorisierender Passagier“ bezeichnet). Im letzteren Fall wird davon ausgegangen, dass der Autorisierende Passagier diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert hat.

5-B Erstattungsbedingungen

Der Kunde, der die Upgrade-Option erworben hat, hat unter den folgenden Umständen Anspruch auf eine Erstattung des für die Upgrade-Option gezahlten Preises:

  • Der Flug, für den die Upgrade-Option erworben wurde, wird annulliert und der Kunde kann die Reise nicht antreten.
  • Die erworbene Upgrade-Option wurde von KLM nicht gewährt. In diesem Fall kehrt der Kunde in seine ursprüngliche Reiseklasse zurück und der Preis der Upgrade-Option wird erstattet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die in der EU-Verordnung 261/2004 vorgesehene Ausgleichsleistung.
  • Der Kunde mit einem Full Flex-Ticket storniert seinen Flug.
  • Ein Kunde mit einem Full Flex-Ticket ändert seinen Flug und das Upgrade ist für die neue Buchung nicht verfügbar.

Der Kunde kann eine Erstattung des Upgrade-Preises beantragen, indem er das im Bereich „Kontakt“ auf unserer Website verfügbare Online-Antragsformular ausfüllt.

6. Höhere Gewalt

KLM kann nicht haftbar gemacht werden und es wird nicht als Verstoß gegen seine Verpflichtungen angesehen, wenn die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Dienstleistungen nicht oder nur teilweise erbracht werden, sofern diese Nichterbringung gemäß Definition oder Auslegung des geltenden Landesrechts auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Ausgleichsleistung, Schadensersatz oder Zinsen für jegliche direkten oder indirekten Schäden, die durch die Nichterbringung der Dienstleistungen entstanden sind.

7. Datenschutzerklärung (KL)

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die KLM für die Zwecke dieser Option sammelt und verarbeitet, erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Für weitere Informationen lesen Sie bitte dieDatenschutzerklärung von KLM.

8. Reklamationen

Jegliche Reklamation im Zusammenhang mit der Buchung, der Bezahlung und/oder der Bereitstellung der kostenpflichtigen Last-Minute-Upgrade-Option ist über das Online-Antragsformular an KLM zu richten, das über den Link „Erstattung für Zusatzoptionen“ im „Hilfe“-Bereich der Website aufgerufen werden kann.

9. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

KLM behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Erwerb der Upgrade-Option unterliegt den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben (in diesem Fall gilt die entsprechende Änderung auch für alle bereits erteilten Aufträge).