Eingeschränkt zulässige und verbotene Gegenstände in Ihrer kleinen Tasche und im Handgepäck

Wollen Sie wissen, was Sie alles in Ihrer kleinen Tasche oder in Ihrem Handgepäck mit sich führen dürfen? Um Sie bei den Reisevorbereitungen zu unterstützen, erfahren Sie auf dieser Seite, welche Gegenstände eingeschränkt zulässig oder verboten sind. Bitte prüfen Sie, ob die Gegenstände, die Sie mitnehmen möchten, Beschränkungen unterliegen.

Flüssigkeiten

Ihr Shampoo und andere Flüssigkeiten können Sie in kleinen Behältern bis zu 100 ml pro Stück mitnehmen. Bitte verpacken Sie alle Flüssigkeiten zusammen in 1  transparenten und verschließbaren Plastikbeutel mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1 Liter*. Wenn Sie mehr mitnehmen möchten, können Sie den Rest in Ihrem Aufgabegepäck transportieren. Bitte beachten Sie: Ab dem 1. September 2024 ist es nicht mehr gestattet, eine gefüllte Flasche (mit Wasser oder anderen Getränken) durch die Sicherheitskontrolle zu bringen.

* Ein transparenter und geschlossener Plastikbeutel mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1 Liter wird empfohlen.

Folgendes dürfen Sie mitnehmen:

  • Babynahrung, die während des Fluges benötigt wird;
  • Medikamente, die während des Fluges eingenommen werden müssen, zusammen mit einem Rezept oder einem ärztlichen Attest;
  • spezielle Diätnahrungsmittel, die während des Fluges verzehrt werden müssen;
  • verschlossene Zollfrei-Artikel.

Elektronische Geräte und Lithiumbatterien

Das Mitführen von 15 elektronischen Geräten mit Lithiumbatterie bis zu einer Leistung von 100 Wh und 20 Ersatz-Lithiumbatterien oder Powerbanks bis zu einer Leistung von 100 Wh ist gestattet. Wenn Sie eine Lithiumbatterie mit einer Leistung von bis zu 160 Wh in einem Gerät oder als Ersatzbatterie in der Flugzeugkabine mitführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung einholen. Batterien mit einer Leistung von mehr als 160 Wh sind grundsätzlich verboten. Beschädigte, defekte oder zurückgerufene Geräte und Batterien dürfen nicht mitgeführt werden.

Auf Flügen von oder über Dubai ist das Mitführen von Pagern und Walkie-Talkies verboten. Diese Geräte werden am Flughafen von Dubai beschlagnahmt.

Bitte verpacken Sie jede Ersatzbatterie separat in der Originalverpackung. Sie haben diese nicht mehr? Kleben Sie die Kontaktpunkte mit nicht leitfähigem Klebeband ab und verpacken Sie jede Batterie in einem separaten Plastikbeutel. Das Aufladen von Ersatzbatterien an Bord ist nicht gestattet.

Folgende Geräte dürfen zwar mitgeführt, aber an Bord nicht benutzt werden: ferngesteuerte Spielzeuge, Fernseher, Transmitter, VHF-Scanner/-Receiver und alle Geräte mit eingeschalteter Verbindung zum Mobilfunknetz. Diese Geräte könnten Störungen bei den Systemen in unseren Flugzeugen verursachen.

E-Zigaretten

Auf den meisten Strecken dürfen Sie eine E-Zigarette und Ersatzbatterien während des Fluges am eigenen Körper mitführen. Leider ist das Mitführen von E-Zigaretten in der kleinen Tasche oder im Handgepäck nicht gestattet. Bitte beachten Sie, dass die Regelungen jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein können. Wir empfehlen Ihnen, die gesetzlichen Bestimmungen der Länder, die Sie bereisen, zu überprüfen.

Das Rauchen oder Aufladen von E-Zigaretten oder Batterien an Bord ist grundsätzlich verboten.

Von und nach Indien

Bitte beachten Sie, dass das Mitführen von E-Zigaretten und Zubehör für E-Zigaretten auf Flügen von und nach Indien untersagt ist. E-Zigaretten und Zubehör in der kleinen Tasche, im Handgepäck oder im Aufgabegepäck werden bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen in Indien konfisziert.

Smart-Bags

Die Mitnahme einer Smart-Bag mit einer anderen Lithiumbatterie als einer Knopfzelle ist möglich, wenn Sie diese Batterie entfernen. Sie können sie nicht herausnehmen? Dann dürfen Sie die Tasche nicht mitnehmen, weder in der Kabine noch im Frachtraum.

Pulver auf Flügen in die oder aus den USA

Reisen Sie in die oder aus den USA? In der Flugzeugkabine ist das Mitführen von Pulver und pulverartigen Substanzen bis zu einer Menge von 350 ml pro Artikel erlaubt. Wenn Sie mehr mitnehmen möchten, muss die überschüssige Menge im Aufgabegepäck verstaut werden. Wenn die Pulververpackung nicht versiegelt ist und Anzeichen einer Manipulation aufweist, darf das Pulver nicht mitgeführt werden.

Wir empfehlen Ihnen, alle Pulver, die Sie während des Fluges nicht benötigen, im Aufgabegepäck zu verstauen, um die Zeit an der Sicherheitskontrolle zu verkürzen.

Urnen sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.

Weitere Informationen zur Mitnahme von Urnen

Verbotene Gegenstände

Folgende Gegenstände sind in Ihrer kleinen Tasche oder im Handgepäck nicht zulässig:

Selbstbalancierende Fortbewegungsmittel oder persönliche Fortbewegungsmittel, die mit einer Lithiumbatterie betrieben werden, sind nicht zur Mitnahme zugelassen – auch nicht, wenn die Batterie getrennt ist oder entfernt wurde. Dazu gehören:

  • Hoverboards
  • Airboards
  • Oxboards
  • E-Skates
  • Waveboards
  • U-Runner
  • Elektrisch angetriebene Gepäckstücke

Sind Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt?

Wenn Sie aufgrund Ihrer eingeschränkten Mobilität ein selbstbalancierendes Fortbewegungsmittel benötigen, dürfen Sie es mitnehmen. Beantragen Sie die Genehmigung für die Mitnahme spätestens 48 Stunden vor Abflug.

Sie dürfen keine Gewehre, Schusswaffen oder andere Gegenstände mit in die Kabine nehmen, die durch das Abfeuern eines Projektils zu schweren Verletzungen führen können. Dazu gehören:

  • Schusswaffen aller Art, darunter Pistolen, Revolver, Sport- und Jagdgewehre oder Schrotflinten
  • Spielzeugpistolen, Nachbildungen und Imitationen von Schusswaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
  • Schusswaffenkomponenten (mit Ausnahme von Ausrüstungen für Teleskope und Sucher)
  • Luftpistolen, Luftgewehre, Schrotflinten und Druckluftwaffen
  • Signalpistolen und Startpistolen
  • Bögen, Armbrüste und Pfeile
  • Harpunen und Harpunengewehre
  • Steinschleudern und Katapulte

Sie dürfen keine Geräte mit an Bord nehmen, die dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken. Dazu gehören:

  • Schockgeräte, wie Schreckpistolen, Taser- oder Elektroschockwaffen, Elektroschockstäbe, Viehstöcke und ballistisch geführte Energiewaffen
  • Viehbetäubungsgeräte oder Viehtöter

Sie dürfen keine spitzen oder scharfen Gegenstände mit in die Kabine nehmen, die zu Verletzungen führen könnten. Dazu gehören:

  • Beile, Hackmesser, Fleischerbeile und andere Gegenstände, die zum Hacken bestimmt sind
  • Messer oder Scheren mit Klingen von über 6 cm
  • Eisbeile und -pfrieme
  • Rasierklingen (mit Ausnahme von Einwegrasierklingen)
  • Teppichmesser
  • Schlittschuhe
  • Säbel, Schwerter und Stockdegen
  • Nadeln für Hobbyzwecke und Häkelnadeln

Sie dürfen keine Werkzeuge mit in die Kabine nehmen, die als spitze oder scharfe Waffe verwendet werden können. Dazu gehören:

  • Brechstangen
  • Bohrer und Bohreinsätze, einschl. kabelloser tragbarer Elektrobohrer
  • Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm, wie Schraubenzieher und Meißel
  • Sägen, einschl. kabelloser tragbarer Motorsägen
  • Schweiß- oder Schneidbrenner
  • Industrielle Bolzen-, Klammer- und Nagelgewehre

Sie dürfen keine stumpfen Gegenstände mit in die Kabine nehmen, mit denen andere Personen geschlagen oder verletzt werden können. Dazu gehören:

  • Baseball- und Softballschläger
  • Schläger oder Knüppel, wie Gummiknüppel, Totschläger und Schlagstöcke
  • Billard-, Snooker- und Poolstöcke
  • Angeln
  • Golfschläger, Hockeyschläger, Lacrosse-Schläger und Cricket-Schläger
  • Kajak- oder Kanupaddel
  • Ausrüstungen für Kampfsportarten, wie Schlagringe
  • Skateboards und Longboards

Das Mitführen von explosiven oder entflammbaren Stoffen und Geräten, die eine Gefahr für die Gesundheit oder das Eigentum von Passagieren und Besatzung darstellen können, ist verboten. Dazu gehören:

  • Munition
  • Zündkapseln, Zünder und Zündschnüre
  • Sprengstoffe, Sprengkörper, Explosivstoffe, Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen
  • Minen, Granaten und andere militärische Sprengkörper
  • Feuerwerkskörper oder Leuchtraketen in jeder Form (einschließlich Knallfrösche und Zündplättchen für Spielzeugpistolen)
  • Raucherzeugende Kanister oder Patronen
  • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff
  • Entflammbare Feststoffe und Flüssigkeiten wie Benzin, Diesel, Feuerzeugbenzin und -gas, Alkohol und Ethanol
  • Farbsprühdosen, Terpentin und Farbverdünner
  • Alkoholische Getränke mit mehr als 70 % Vol.
  • Gas und Gasflaschen wie Butan, Propan und Acetylen
  • Sauerstoffgas in großen Mengen

Kleine Feuerzeuge und Streichhölzer dürfen ausschließlich am Körper, nicht in der kleinen Tasche oder im Handgepäck mitgeführt werden.

Sie dürfen keine Chemikalien und toxische Substanzen mitführen, die eine Gefahr für die Gesundheit oder das Eigentum von Passagieren und Crew darstellen könnten. Dazu gehören:

  • Abwehrstoffe in Sprühdosen, wie Mace, Pfefferspray und Tränengas
  • Säuren und Alkalien, wie nicht auslaufsichere „nasse“ Batterien
  • Korrosive Mittel oder Bleichmittel, wie Quecksilber und Chlor
  • Feuerlöscher
  • Ansteckendes oder biologisch gefährliches Material, wie infiziertes Blut, Bakterien und Viren
  • Material, das spontan explodieren oder zünden kann
  • Gift
  • Radioaktives Material, wie medizinische oder handelsübliche Isotope
  • Drucker oder Druckerpatronen

Wenn Sie auf die Philippinen fliegen, dürfen Sie keine Schmuckstücke oder Amulette aus scharfer Munition oder leeren Geschosshülsen mitnehmen.

Reisende nach Kenia, Tansania und Ruanda dürfen bei der Einreise keine Plastiktragetaschen mitführen. Möchten Sie zollfreie Artikel kaufen? Dann entfernen Sie bitte die Plastiktasche, bevor Sie an Bord des Flugzeugs gehen.

Häufig gestellte Fragen

In der kleinen Tasche oder im Handgepäck ist maximal 1 Liter Flüssigkeit in Behältern zu je 100 ml zulässig. Flüssiges Deodorant und Make-up gelten als Flüssigkeiten. Verpacken Sie die kleinen Behälter in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel. Möchten Sie zusätzliche Flüssigkeiten mitnehmen? Diese können Sie im Aufgabegepäck mitführen.

Flüssige Medikamente, Babynahrung und spezielle Diätnahrung, die Sie während des Fluges benötigen, dürfen Sie jederzeit mit an Bord nehmen, ebenso wie Duty-Free-Artikel, die Sie am Flughafen gekauft haben.

Die meisten Gegenstände können Sie ohne Probleme mit an Bord nehmen. Feuerzeuge dürfen in der Tasche Ihrer Bekleidung, ein Glätteisen und Vitamine im Rucksack, flüssiges Deodorant in einem separaten Plastikbeutel (unter 100 ml) usw. mitgeführt werden. Die Menge an Flüssigkeiten, elektronischen Geräten und Pulver, die Sie mit in die Flugzeugkabine nehmen dürfen, ist jedoch begrenzt. Bitte beachten Sie die Liste der eingeschränkt zulässigen und verbotenen Gegenstände! Eine vollständige Übersicht finden Sie auf unserer SeiteEingeschränkt zulässige und verbotene Gegenstände in der Kabine.

Ja, das ist möglich! Sie können fast alle Arten von Lebensmitteln mitnehmen, solange sie nicht flüssig sind. Also zum Beispiel keine großen Joghurtbecher. Getränke, die Sie nach der Sicherheitskontrolle gekauft haben, können Sie selbstverständlich mitnehmen.

Nicht alles ist im Gepäck erlaubt. So gibt es zum Beispiel Beschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten, Batterien oder Pulver. Eine vollständige Übersicht finden Sie auf unserer SeiteEingeschränkt zulässige und verbotene Gegenstände in der Kabine.

Einwegrasierer dürfen im Handgepäck mitgeführt werden. Andere Rasierer müssen aufgegeben werden.

Von unserer Seite gibt es keine Beschränkungen, wie viel Geld Sie mit an Bord nehmen dürfen. Informieren Sie sich auf der Website des Zolls – möglicherweise müssen Sie es deklarieren.

Benötigen Sie Hilfe?

Obwohl wir die meisten eingeschränkt erlaubten oder verbotenen Gegenstände aufgeführt haben, können die Vorschriften je nach Land variieren. Bitte prüfen Sie auch die Vorschriften des örtlichen Flughafens und der jeweiligen Fluggesellschaft.

Ist Ihr Gegenstand nicht auf dieser Seite aufgeführt oder haben Sie noch Fragen zum Handgepäck? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro/Ihren Reiseveranstalter oder an das KLM-Kundenkontaktcenter.